Tiefbau – Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Fachbereich 68 - Bauhof
Hausanschrift
Leimitzer Straße 92a
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1721
Telefax
+49 9281 815-1799
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
bauhof@stadt-hof.de