Sterbeurkunde – Beantragung
Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
- Als Sterbeurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
- Als mehrsprachige Sterbeurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
- Als beglaubigten Ausdruck aus dem Sterberegister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Beurkundung des Sterbefalls eingetragen hat.
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
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Unterlagen
Persönliche Antragstellung
• Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
• Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
• Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
• Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung
• Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten.
• Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
o Familiennamen und Vornamen
o Geburtsdatum und -ort
o Sterbedatum und -ort
o gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
o Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
o Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
• Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung
• Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
• Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
• Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
• Senden Sie den Antrag online ab.
Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.
- Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
- Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
in der Regel 2 bis 10 Tage
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Team Urkunden/Kirchenaustritte
Hausanschrift
Karolinenstr. 40
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1481
Telefax
+49 9281 815-1488
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