Stellenbedarf und Personaleinsatz – Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde
Zu den Aufgaben der Personalverwaltung in Kreisverwaltungsbehörden zählen unter anderem die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Personaleinsatzsteuerung.
Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.
Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Kommunalangelegenheiten
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1116
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!