Skip to main content
Digitales Rathaus

Stellenbedarf und Personaleinsatz – Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde

Zu den Aufgaben der Personalverwaltung in Kreisverwaltungsbehörden zählen unter anderem die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Personaleinsatzsteuerung.

Die angemessene personelle Ausstattung der Kreisverwaltungsbehörden ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung.

Die Stellenbedarfsermittlung ist die Basis für eine langfristige Personalplanung und damit ein wesentliches Instrument der Personaleinsatzsteuerung. Unter Stellenbedarf versteht man das quantitative und qualitative Stellen- bzw. Arbeitskräftepotenzial, das zur Bearbeitung der in der Organisationseinheit anfallenden Aufgaben benötigt wird. Das Ziel eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes ist es, die für die Aufgabenerfüllung quantitativ notwendige Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter einzusetzen.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Kommunalangelegenheiten


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1116

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
zentrale-steuerung@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0