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Digitales Rathaus

Schwangerschaft – Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

 

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

 

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.

 

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

 

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

 

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Keine

  • Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
    • empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
  • Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • keine
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
    • keine
    • empfohlen: Mutterpass

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

 

Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.

keine

  • Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen

  • Konfliktberatung: sofort.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sozialhilfe, USG, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung


Hausanschrift
Schloßgasse 7
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
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Telefax
+49 9281 815-1199

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E-Mail
jugendundsoziales@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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