Personalrat der Gemeindeverwaltung – Informationen
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.
- Einstellungen
- Arbeitszeitregelungen
- Beförderungen und Höhergruppierungen
- Kündigungen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Personalvertretung einschließlich Schwerbehinderten- und Jugendvertretung
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1780
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
personalrat@stadt-hof.de