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Digitales Rathaus

Manöver – Anmeldung

Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.

Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.

Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).

Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sicherheit und Ordnung, OWiG


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1423

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
oeffentliche-sicherheit-und-ordnung@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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09281 815 0