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Digitales Rathaus

Kulturpreis – Informationen zur Verleihung

Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 41 - Kultur


Hausanschrift
Kulmbacher Straße 4
95030 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-2101

Telefax
+49 9281 815-2209

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
kultur@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0