Skip to main content
Digitales Rathaus

Kulturgutschutz – Kennzeichnung von Kulturgut

Gemäß der Haager Konvention sollen Kulturgüter von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden.

Immer häufiger ist an meist historischen Gebäuden ein Schild mit einer außergewöhnlichen Form zu entdecken. Das Schild ist nach unten hin mit einer Spitze versehen und hat eine blau-weiße Farbgebung (blauweißen Rautezeichen). Mit einem solchen Schild wird unbewegliches Kulturgut gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung von Kulturgütern wird auf der Basis der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 durchgeführt. Bei Kulturgut im Sinne der Konvention handelt es sich um bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe eines jeden Volkes von größter Bedeutung ist. Dieses kulturelle Erbe können Baudenkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke aller Epochen, Schöpfungen und Werke der Dichter, Denker, Komponisten und Wissenschaftler sowie alle schriftlichen Überlieferungen sein.

Neben den gekennzeichneten Baudenkmälern kann sich das Kulturgut-Kennzeichen auch an Museen, Bibliotheken und Archiven sowie an den Bergungsorten für bewegliches Kulturgut befinden.

Durch diese Kennzeichnung wird quasi als Nebenprodukt dem Bürger die kulturelle Bedeutung eines Objektes nahe gebracht. Kulturgutschutz richtig verstanden lässt den Unterschied zum Denkmalschutz begreifen.

Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind für die Verleihung des internationalen Schutzzeichens (blauweiße Rautezeichen) zuständig.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 41 - Kultur


Hausanschrift
Kulmbacher Straße 4
95030 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-2101

Telefax
+49 9281 815-2209

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
kultur@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0