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Digitales Rathaus

Kommunalsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung – Beantragung

Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich von der Stadt, der Gemeinde oder dem Markt bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten gegenüber diesen nachgekommen sind.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person bzw. Gesellschaft momentan keine Steuerrückstände bestehen. Soweit es um die Bestätigung geht, dass keine Rückstände bei Kommunalsteuern bei einer Stadt, einem Markt oder einer Gemeinde bestehen, ist die jeweilige Kommune für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.

 

Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und die Erlangung gewerberechtlicher Erlaubnisse (§§ 30 ff. Gewerbeordnung) benötigt, z. B. für:

 

  • die Erteilung einer Konzession für eine Schank- und Speisewirtschaft
  • die Erteilung einer Konzession für eine Spielhalle
  • die Erteilung einer Konzession für ein Taxigewerbe
  • die Erteilung einer Konzession für ein Bewachungsgewerbe
  • die Ausgabe einer Reisegewerbekarte

Regionale Ergänzung

Antrag auf steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie können die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen.

Es dürfen keine Steuerrückstände bei der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde bestehen.

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • ggf. schriftliche Vollmacht

Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fällt eine Gebühr an.

Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 21 - Stadtkasse


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1330

Telefax
+49 9281 815-1199

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E-Mail
stadtkasse@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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09281 815 0