Kommunale öffentliche Einrichtungen – Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Team Haushaltswesen
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95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
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Telefax
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