Kommunale öffentliche Einrichtungen – Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Fachbereich 47 - Stadtarchiv
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Postfach 1665
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