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Digitales Rathaus

Kommunale öffentliche Einrichtungen – Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 47 - Stadtarchiv


Hausanschrift
Unteres Tor 9b
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1621

Telefax
+49 9281 815-1629

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
archiv@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0