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Digitales Rathaus

Kommunale öffentliche Einrichtungen – Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Fachbereich 47 - Stadtarchiv


Hausanschrift
Unteres Tor 9b
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1621

Telefax
+49 9281 815-1629

Sicheres Kontaktformular
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E-Mail
archiv@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Am Freitag, 29. August, geschlossen.

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

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09281 815 0