Kommunale Musikschule – Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Musikschule der Hofer Symphoniker gGmbH
Hausanschrift
Klosterstraße 9-11
95028 Hof
Postanschrift
Klosterstraße 9-11
95028 Hof
Telefon
+49 9281 7200-0
Telefax
+49 9281 7200-72
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