Skip to main content
Digitales Rathaus

Kommunale Musikschule – Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Musikschule der Hofer Symphoniker gGmbH


Hausanschrift
Klosterstraße 9-11
95028 Hof

Postanschrift
Klosterstraße 9-11
95028 Hof

Telefon
+49 9281 7200-0

Telefax
+49 9281 7200-72

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
musikschule@hofer-symphoniker.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

Stadt Hof Logo

Stadt Hof

Stadt Hof

 

Klosterstraße 1 - 3

95028 Hof

09281 815 0