Kommunale Gleichstellungsarbeit – Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).
Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Kommunale Beauftragte/Sonderfunktionen
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-0
Telefax
+49 9281 815-1199
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E-Mail
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