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Digitales Rathaus

Kommunale Gasversorgung – Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-0

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
post@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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