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Digitales Rathaus

Kommunale Bücherei / Bibliothek – Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

  • Arten und Ziele der Nutzung
  • Benutzerkreis
  • Anmeldung
  • Leihfrist und Rückgabe von Medien
  • Beschränkung der Ausleihe
  • Vorbestellungen
  • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
  • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Sachgebiet Stadtbücherei


Hausanschrift
Wörthstr. 18
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-2500

Telefax
+49 9281 815-2509

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
stadtbuecherei@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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09281 815 0