Kommunale Bildungseinrichtung – Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-0
Telefax
+49 9281 815-1199
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E-Mail
post@stadt-hof.de