Kommunale Bäder – Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Für Sie zuständig:
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Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
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Telefax
+49 9281 815-1199
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