Kommunale Bäder – Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-0
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
post@stadt-hof.de