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Digitales Rathaus

Informationsfreiheit – Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde

Sie können sich Auskünfte über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen einholen.

In Bayern können Sie Ihre Informationsfreiheitsrechte entweder über Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (allgemeines Auskunftsrecht), über Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz oder über § 2 Verbraucherinformationsgesetz geltend machen.  

Die Auskunft kann beispielsweise durch ein Informationsgespräch, Datei- oder Akteneinsicht, die Überlassung von Dateiträgern, von Kopien oder durch elektronische Zurverfügungstellung erteilt werden.

Diese Informationsfreiheitsrechte beziehen sich nicht auf Auskünfte hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten".

Regionale Ergänzung

Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten

Sie können eine Anfrage auf Grundlage von Informationsrechten online an die Behörde übermitteln.

Insbesondere kann eine Auskunft nach Art. 39 BayDSG nur erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtet ist und rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann. Eine Auskunft kann verweigert werden, wenn z. B. öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Sie können den Antrag direkt bei der jeweiligen Behörde stellen. In dem Antrag müssen Sie zu erkennen geben, zu welchen Informationen Sie Zugang möchten.

Für Auskünfte werden Kosten nach dem Kostengesetz erhoben. Näheres erfahren Sie im Rahmen der Bearbeitung.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Datenschutzbeauftragter


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1798

Telefax
+49 9281 815-871798

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
datenschutz@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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09281 815 0