Haus- und Kleinkläranlagen – Beratung
Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.
In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung.
Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sachgebiet Tiefbau (Straßen- und Kanalbau, Abwasser)
Hausanschrift
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1560
Telefax
+49 9281 815-1199
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E-Mail
tiefbau@stadt-hof.de