Gemeindeeigene Gegenstände – Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sitzungsdienst, Ehrungen
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1022
Telefax
+49 9281 815-1199
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Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
sitzung@stadt-hof.de