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Digitales Rathaus

Freiwillige Feuerwehr – Feuerwehrdienst

In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.

Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.

Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:

  • Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
  • Alter: zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr 

Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter:

  • Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
  • Alter: zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Freiwillige Feuerwehr


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Postanschrift
Postfach 1665
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Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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