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Digitales Rathaus

Öffentliche Grünanlagen – Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Tourist-Information


Hausanschrift
Ludwigstr. 24
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-7777

Telefax
+49 9281 815-7779

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E-Mail
touristinfo@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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