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Digitales Rathaus

Berufsschüler – Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

  • wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
  • wer kein Umschüler ist und
  • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

Für Sie zuständig:


Stadt Hof


Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof

Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-0

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
post@stadt-hof.de

Neuigkeiten

Pressemeldung von Stadt und Landkreis Hof zur gemeinsamen Vorgehensweise bezüglich der Zulassungsstelle Stadt Hof

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

Hundepfoten

Wer seinen Hund bisher nicht angemeldet hat, kann dies bei der Stadtkämmerei nachholen.

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