Beauftragte der Kommune – Bestellung oder Wahl
Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.
Der Gemeinderat/Landkreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/-r
- Jugendbeauftragte/-r
- Familienbeauftragte/-r
- Seniorenbeauftragte/-r
- Gleichstellungsbeauftragte/-r
- Umweltschutzbeauftragte/-r
- Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
- Ortsheimatpfleger/-in
- Kulturbeauftragte/-r
- Antikorruptionsbeauftragte/-r
- Integrationsbeauftragte/-r
- Energiebeauftragte/-r
- Feldgeschworene/-r
- Behindertenbeauftragte/-r
- Informationssicherheitsbeauftragte/-r
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sitzungsdienst, Ehrungen
Hausanschrift
Klosterstraße 1-3
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1022
Telefax
+49 9281 815-1199
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E-Mail
sitzung@stadt-hof.de