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Digitales Rathaus

Anliegerbescheinigung – Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

 

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

 

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

 

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

  • Eigentümernachweis
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

keine

Für Sie zuständig:


Stadt Hof - Team Beitragswesen


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Postanschrift
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Telefon
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Telefax
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Neuigkeiten

Ab sofort ist die Kfz-Zulassungsstelle wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Müll und Hundekot sind sachgemäß zu entsorgen.

Auf dem Bild ist ein Tisch mit Automaten zu sehen, vor den man sich setzen kann.

Passbilder können ab sofort direkt vor Ort im Bürgerzentrum gemacht werden.

Die Zulassungsstelle der Stadt Hof nimmt am kommenden Montag, 2. Juni 2025, wieder den Betrieb auf.

Künftig wird das Passfoto nur noch digital verarbeitet, Fotos in gedruckter Form entfallen.

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