Akteneinsicht
Grundstückseigentümer können die genehmigten Baupläne ihres Anwesens einsehen und gegen Kostenübernahme Kopien oder digitale Abzüge erstellen lassen. Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht des Eigentümers.
Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
Fachbereich 60 – Umwelt, Baurecht und Bauordnung
Frau Dorsch
Telefon:
09281 / 815 - 1559
E-Mail:
dlz.bau(at)stadt-hof.de