Vereine und caritative Einrichtungen – Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sozialhilfe, USG, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung
Hausanschrift
Schloßgasse 7
95028 Hof
Postanschrift
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1211
Telefax
+49 9281 815-1199
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