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Informationen Wohngeld

Wartezeiten sowie Onlineformulare & Onlineanträge

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor Antragstellung telefonisch zu Ihrem Wohngeldantrag und den erforderlichen Unterlagen zu informieren.  Wir beraten Sie am Telefon und weisen auch auf andere Sozialleistungsansprüche hin. Gern schicken wir Ihnen im Anschluss einen Wohngeldantrag und eine Übersicht der benötigten Unterlagen zu. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag online auszufüllen und auszudrucken oder gleich online zu stellen.

Hier geht es zur Antragsseite

Wohngeldanträge mit den entsprechenden Unterlagen können in den Briefkasten der Stadt Hof, Klosterstraße 3, eingeworfen werden. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Dies hat den Vorteil, dass Wartezeiten vermieden, Anliegen effektiver bearbeitet und Mindestabstände eingehalten werden können.

Kontakt

Stadt Hof - Wohngeld, Wohnungsbindung

Hausanschrift

Schloßgasse 7
95028 Hof

Wohngeldhotline+49 9281 815-7997
Telefax+49 9281 815-1199
E-Mailwohnungsangelegenheiten(at)stadt-hof.de

 

 

   

Wohngeldrechner & Wohngeldrecht

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.

Wohngeldrechner

Weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht finden Sie hier:

Wohngeldrecht

 

 

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Wulf Klaus

Klaus Wulf

Unternehmensbereich 2 - Schulen, Jugend, Soziales, Sport

09281 815 1201