Informationen Wohngeld
Wartezeiten sowie Onlineformulare & Onlineanträge

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor Antragstellung telefonisch zu Ihrem Wohngeldantrag und den erforderlichen Unterlagen zu informieren. Wir beraten Sie am Telefon und weisen auch auf andere Sozialleistungsansprüche hin. Gern schicken wir Ihnen im Anschluss einen Wohngeldantrag und eine Übersicht der benötigten Unterlagen zu. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag online auszufüllen und auszudrucken oder gleich online zu stellen.
Wohngeldanträge mit den entsprechenden Unterlagen können in den Briefkasten der Stadt Hof, Klosterstraße 3, eingeworfen werden. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Dies hat den Vorteil, dass Wartezeiten vermieden, Anliegen effektiver bearbeitet und Mindestabstände eingehalten werden können.
Kontakt
Stadt Hof - Wohngeld, Wohnungsbindung
Hausanschrift
Schloßgasse 7
95028 Hof
Wohngeldhotline | +49 9281 815-7997 |
Telefax | +49 9281 815-1199 |
wohnungsangelegenheiten(at)stadt-hof.de |
Wohngeldrechner & Wohngeldrecht
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.
Weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht finden Sie hier: