Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde des Stadt- oder Landkreises (Zulassungsbezirk) zu, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz). Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Zulassungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Bei einer Umschreibung innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Dies gilt nicht für zulassungsfreie Anhänger, die Wiederholungskennzeichen führen.
Beachten Sie, dass Sie ein Wunschkennzeichen zu Beginn des Zulassungsverfahren beantragen. Eine nachträgliche Änderung (Umkennzeichnung) ist nur mit erheblichem Aufwand und anfallenden Gebühren möglich.
Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben. Alle neu zugelassenen oder wieder zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Bei früher zugeteilten Kennzeichen (ohne Euro-Feld) muss bei Auslandsfahrten zusätzlich das Nationalitätskennzeichen "D" gut sichtbar am Auto angebracht sein.
Informationen über die Zuteilung der einzelnen Kraftfahrzeugkennzeichen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
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