Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu.
Das Kraftfahrzeugkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen.
Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.
Die Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufgebracht ("normale" Kennzeichenschilder).
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Zudem dürfen sie nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein sowie auf der Vorderseite das Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
- einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
- zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,
- Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm und
- verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, sowie für lof Zugmaschinen nach der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 und deren Anhängern vorgesehen. Keine verkleinerte Kennzeichen erhalten sogenannte Quads, da diese selbst, wenn sie als lof Zugmaschine verschlüsselt sind nicht der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 entsprechen.
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt das Kennzeichen an der Vorderseite, bei Anhängern und Krafträdern an der Rückseite. Hintere Kennzeichen müssen beleuchtet sein.
Weiterführende Informationen zu den besonderen Kennzeichen (z.B. Oldtimerkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, Versicherungskennzeichen, Wechselkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, roten und grünen Kennzeichen) finden Sie unter "Verwandte Themen".
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Kfz-Zulassungsstelle
HausanschriftErlhofer Str. 75
95032 Hof
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1800
Telefax
+49 9281 815-1809
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
zulassungsstelle@stadt-hof.de
Webseite
http://www.hof.de