Zum Hauptinhalt springen

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens

Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.

Die Gebühr für die Zuteilung Roter Kennzeichen beträgt höchstens 205,00 Euro.

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

- Gewerbeanmeldung

- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)

- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

- Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug

- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen

- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers

zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt

- soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf

- Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer

Der Antragsteller muss

  • zuverlässig sein,
  • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Kfz-Zulassungsstelle

Hausanschrift

Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1800

Telefax
+49 9281 815-1809

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
zulassungsstelle@stadt-hof.de

Webseite
http://www.hof.de

Neuigkeiten aus diesem Bereich

Auf diesem Foto ist ein Hund in einer Blumenwiese zu sehen

Halterinnen und Halter von Hunden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, bei Anschaffung oder Zuzug mit einem Hund die Hundehaltung bei der Stadt Hof…

Es besteht für Personen, die die alten grauen und roten Papierführerscheine umtauschen müssen, die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen ohne…

Auf diesem Foto sind Hunde zu sehen

Auch für dieses Jahr haben alle Hundehalter in der Stadt Hof wieder ihre Hundesteuer zu zahlen.

Aufgrund einer Softwareumstellung bleibt die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Hof am Montag, den 6. März 2023, für den allgemeinen Parteiverkehr…

Um die Situation in der Führerscheinstelle zu entschärfen, hat die Stadt Hof seit Anfang Februar mehrere Änderungen und Neuerungen vorgenommen.

Aufgrund einer EDV-Schulung der Mitarbeitenden in der KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Hof bleibt diese am 23. Februar 2023 ganztägig geschlossen.

Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

Erlhofer Straße 75

95028 Hof

09281 815 1810