Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Führerschein; Beantragung des Umtausches
Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Führerscheinstelle / Ordnungsaufgaben Straßenverkehr
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95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof
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Telefax
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