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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene  Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

- Zulassungsbescheinigung Teil I und II

- Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung

- bei Verlust: Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters

- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei

- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Stadt Hof - Kfz-Zulassungsstelle

Hausanschrift

Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1800

Telefax
+49 9281 815-1809

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Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
zulassungsstelle@stadt-hof.de

Webseite
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Hetz Peter

Peter Hetz

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsaufsicht

Erlhofer Straße 75

95028 Hof

09281 815 1810