Ausschreibungen
Direktvergabe Stadtbusverkehr
Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Stadtgebiet Hof
Die Stadt Hof ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG Aufgabenträger für den ÖPNV und gemäß Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (VO 1370).
Mit Beschluss vom 02. Juni 2025 hat die Stadt Hof die Absicht gefasst, die HofBus GmbH ab dem 01.01.2027 im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370 i.V.m. § 108 GWB mit der Erbringung des Stadtverkehrs zu betrauen. Hierzu hat sie im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem „Ergänzenden Dokument“ zur Vorabbekanntmachung ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.