Umtausch "alter" Führerscheindokumente in einen EU-Kartenführerschein
Umtausch in neuen EU-Kartenführerschein
Bis zum 19.01.2033 müssen in der EU alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber einen Führerschein nach gleichem Standard mit einer 15-jährigen Befristung besitzen.
Die Befristung betrifft dabei nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern nur das Dokument.
Der Zeitraum für den Umtausch wurde durch die Neufassung der Fahrerlaubnis- Verordnung nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes gestaffelt.
Nur Personen mit einem Geburtsjahrgang vor 1953 sind zunächst von dem vorgezogenen Umtausch ausgenommen, müssen aber bis spätestens 19.01.2033 auch auf das neue Scheckkartenformat umgestellt haben.
Zeitfenster und Voraussetzungen :
- Führerscheindokument (Papier) bis einschl. 31.12.1998 ausgestellt - Umtauschpflicht nach Geburtsjahr
- Führerscheindokument (Karte) ab 01.01.1999 bis einschl. 18.01.2013 - Tausch nach Ausstellungsjahr (für Inhaber die vor 1953 geboren sind, gilt das Geburtsjahr)
zu 1.) Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein |
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vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
zu 2.) Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschl. 18. Januar 2013) ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr des Führerscheindokumentes | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
- Kosten für die Umstellung: 25,30 €, zuzüglich 5 € Direktversand
- Antragstellung: Hauptwohnsitz in Hof:
Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerzentrum
Karolinenstr. 40, 95028 Hof
nach vorheriger Terminvereinbarung - Mitzubringen: Führerschein, aktuelles biometrisches Passbild, gültiger Personalausweis/Reisepass.
Sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Stadt Hof erteilt wurde, setzen Sie sich bitte mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern.
- Terminvereinbarung: online unter https://www.stadt-hof.de (Startseite der Stadt Hof) oder unter den Telefonnummern 09281-815 und der Durchwahl 1447, 1448 und 1428.
- Beachten Sie bitte die jeweils geltenden Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie
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