Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig:
Stadt Hof - Sachgebiet Baurecht und Bauordnung
HausanschriftKarolinenstraße 17
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof
Telefon
+49 9281 815-1558
Telefax
+49 9281 815-1199
Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!
E-Mail
bauordnung@stadt-hof.de
Webseite
https://www.hof.de/