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Digitales Rathaus

Kommunale Wärmeplanung

Beginn im März 2024

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für eine Stadt, welches im Wärmeplanungsgesetz verankert ist. Städte in der Größe Hofs sind bis zum 30. Juni 2028 gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan vorzuweisen. Die Stadt Hof hat sich bereits jetzt zur kommunalen Wärmeplanung entschlossen, um frühzeitig Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Energieversorger und weitere Akteure zu schaffen. Auch wenn der Stadt bereits 2025 ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, entsteht dadurch weder für die Stadt noch die Bürgerinnen und Bürger eine vorzeitige Verpflichtung.

Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart wurde von der Stadtverwaltung Hof mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Derzeit werden die erforderlichen Daten auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß Wärmeplanungsgesetz können Sie hier einsehen.

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Derzeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zum Zielszenario abzugeben. 

Das Zielszenario wurde am 27.05.2025 im Umwelt- und Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Am 03.06.2025 fand eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger statt. Nach § 13 Abs. 4 WPG hat die Öffentlichkeit 30 Tage Zeit (bis zum 06.07.2025), Stellungnahmen zum Wärmeplan (Zielszenario) abzugeben. Sollten Sie Fragen, Anliegen oder Anregungen haben, können Sie diese ebenfallls an waermeplanung(at)stadt-hof.de richten. 

Weitere Informationen zum kommunalen Wärmeplan der Stadt Hof finden Sie auf dieser Seite.

Die Karten der Präsentation können Sie hier noch einmal zoombar aufrufen. 

Versorgungsoptionen & aktuelle Wärmenetze

Versorgungsoptionen & Energiemix

Vorteile

einer frühzeitigen Wärmeplanung

Treibhausgasmissionen entstehen in Hof zu einem Großteil durch die Bereitstellung von Heizenergie und Warmwasser. Die Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist deshalb ein entscheidender Baustein auf dem Weg zum Hofer Ziel der Klimaneutralität 2040.

Außerdem möchten Hausbesitzer, Bauherren und Mieter wissen, welche Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten auf sie zukommen. Es besteht hohes Interesse, Klarheit darüber zu bekommen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal in Zukunft zu rechnen ist. Welche Voraussetzungen in Hof vorliegen und ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, soll ein kommunaler Wärmeplan aufzeigen.

Hand in Hand

Private Initiative und kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende erfordert eine Transformation in zwei Bereichen:

Zum einen muss der Wärmebedarf deutlich reduziert werden, Gebäude und Geräte müssen energieeffizient werden. Hier ist jeder Einzelne gefragt. Energetische Gebäudesanierung und energiesparende Haushaltsgeräte refinanzieren sich meist rasch durch niedrigere Energiekosten. Auch erfährt eine Immobilie durch energetische Sanierung eine deutliche Wertsteigerung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer neutralen Energieberatung zu Sanierung und Fördermöglichkeiten haben: per Mail unter klimaschutz(at)stadt-hof.de oder telefonisch unter 09281-815-1522 und 815-1523.

Zum anderen muss der noch verbleibende Wärmebedarf klimaneutral durch den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden. Die Transformation kann jedoch nicht innerhalb von kürzester Zeit erfolgen, sondern bedarf einer konkreten Strategie, welche an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist und dabei die lokalen Potenziale berücksichtigt – es braucht eine "kommunale Wärmeplanung".

1. Bestandsanalyse

Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung, die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger. Hier finden Sie die Analyse sowie die Vorgehensweise bei der Eignungsprüfung:

Bestandsanalyse 

Vorgehensweise der Eignungsprüfung 

3. Zielszenario

Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse werden Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie entwickelt.

Das Zielszenario ist erstellt und wurde am 27.05.2025 im Umwelt- und Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Am 03.06.2025 fand eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger statt. Nach § 13 Abs. 4 WPG hat die Öffentlichkeit 30 Tage Zeit (bis zum 06.07.2025) Stellungnahmen zum Wärmeplan an waermeplanung(at)stadt-hof.de abzugeben. 

Hier geht es zum Zielszenario

Sollten Sie Fragen, Anliegen oder Anregungen haben, können Sie diese ebenfallls an waermeplanung(at)stadt-hof.de richten. Erste Fragen haben wir bereits unter "Häufig gestellte Fragen" beantwortet und ergänzen diese regelmäßig.

2. Potenzialanalyse

Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.

Zum anderen werden die Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden, Industrie und gewerblichen Nutzungen abgeschätzt. 

4. Kommunaler Wärmeplan

Im Einklang mit dem Zielszenario werden einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.

Bei der Durchführung der Wärmeplanung ist eine breite Beteiligung der lokalen Akteure vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange, Großverbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure sollen in den Prozess einbezogen werden.

Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Wärmeplans vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Die kommunale Wärmeplanung verschafft den Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Energieversorgern und weiteren Akteuren Planungssicherheit.

Nein!

  • Die Stadt Hof ist verpflichtet bis Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
  • "Wird in einer Kommune schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans getroffen, wird dort der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energien schon dann verbindlich. Der Wärmeplan alleine löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist." (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Details zum Ablauf finden Sie hier.

Weder aus der kommunalen Wärmeplanung noch aus dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) heraus besteht eine Pflicht für den Tausch einer fossil betriebenen Heizung. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht der Gesetzgeber vor, dass der Betrieb von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 verboten ist.

Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zum passenden Heizungssystem zu machen. Dafür stehen Ihnen Beratungsangebote zur Verfügung. Die kommunale Wärmeplanung kann dabei eine erste Orientierung sein.

Trotz kommunaler Wärmeplanung können fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes sind allerdings zu beachten: 

Es muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist, bevor der Einbau und das Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird erfolgt. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen [fachkundig nach § 60a Absatz 4 Nummer 1, 2, 4 und 6 (Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten ) oder nach § 88 Absatz 1 "Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen"]. 

Wird ab dem 01.01.2024 und vor dem Inkrafttreten der 65%-Regel (spätestens 01.07.2028) in der jeweiligen Kommune eine Heizung ausgetauscht, dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings muss der Betreibende der Heizung in diesen Fällen sicherstellen, dass ab dem 01.01.2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird.

Diese Auflage entfällt nur, wenn der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz oder eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.
Nach Ablauf der Wartezeit hat der Eigentümer das Gebäude an das entsprechende Netz anzuschließen. Stellt sich heraus, dass das Wärme- oder Wasserstoffnetz nicht realisiert wird, müssen die betroffenen Gebäudeeigentürmer innerhalb von drei Jahren eine andere Erfüllungsoption umsetzen (z. B. Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe).

  • Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungsanlagen, die vor dem 19.04.2023 (Kabinettsbeschluss) beauftragt wurden und bis zum 18.10.2024 eingebaut werden.
  • Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiterhin möglich.
  • Biomasse ist als alleinige oder als hybride Technologie weiterhin auch im Neubau möglich.
  • Generelles Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.

Zudem ist in Zukunft mit steigenden Preisen für CO2 zu rechnen, dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dies bedeutet, dass die Nutzung fossiler Energieträger in den kommenden Jahren voraussichtlich teurer wird.
Die Neuanschaffung einer fossil betriebenen Heizung stellt daher ein Investitionsrisiko dar und sollte gut überlegt sein.

Setzen Sie sich frühzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander. Greifen Sie dafür auf entsprechende Beratungsangebote zurück.

Ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Einbau einer neuen Heizung finden Sie hier.

Für die Sanierung von Gebäuden oder den Heizungstausch finden Sie finanzielle Unterstützung bei der KfW und dem BAFA

 

Es wurden mehrere Parameter zur Einteilung der Gebiete in Eignungsgebiete für Fernwärme und für dezentral versorgte Gebiete berücksichtigt:

  • Einzelpotenziale der Energieträger zur Bedarfsdeckung
  • Erschließungsaufwand
  • THG-Einsparpotenzial
  • Wärmedichte im Cluster
  • Kühlbedarf im Cluster
  • Flächenbedarf der Infrastruktur
  • Hohe Temperatur in Gebäuden

Durch die Bewertung der Parametern wurde die Eignung der Versorgungsart abgeleitet.  

Das vom Bund geplante Wasserstoffkernnetz läuft an Hof vorbei. Der Stadtrat befürwortet einen Anschluss nach Hof zu legen.

Vollfinanzierung durch den Bund

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Kommunalrichtline und WPG dient den Zielen der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität im Bereich Wärmewende. Unter dem Förderkennzeichen 67K26188 erhält die Stadt Hof hierfür eine 100-Prozent-Förderung aus Bundesmitteln der Kommunalrichtlinie www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Die Laufzeit des Projekts sind 12 Monat ab Projektstart im März 2024. Beteiligte Projektpartner sind Z.U.G (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH), die Stadt Hof, die Stadtwerke Hof Holding GmbH, der Abwasserverband Saale, EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH und weitere lokale Akteure.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Neuigkeiten

Auf dem Bild sieht man Menschen, die einem Vortrag folgen

Risiken und Schutzmaßnahmen bei hohen Temperaturen

im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Hof

Auf dem Bild ist ein Vorlesungssaal mit Zuhörern zu sehen, die einer Rednerin zuhören.

Die Infoveranstaltung der Stadt Hof zur kommunalen Wärmeplanung am 3. Juni 2025 in der Hochschule Hof stieß auf großes Interesse in der Bevölkerung.

Interessierte Hoferinnen und Hofer sind am 3. Juni 2025 in die Hochschule Hof eingeladen.

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Fachbereich Stadtplanung

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