Menschen mit Behinderung
Wohnen und Betreuung
Die Stadt Hof verfügt über hervorragende Einrichtungen für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung. Der Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt, Dominik Rehberg, steht zudem für Anfragen zum Thema jederzeit zur Verfügung.

Wohnen bei Behinderung
Vielfältige Angebote
Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. In der eigenen Wohnung kann man sich zurückziehen, entfalten und erholen. Besonders für Menschen mit Behinderung hat der Wohnbereich vielfach zentrale Bedeutung. Er ist eine entscheidende Grundlage für die Lebensqualität. Menschen mit Behinderungen möchten, wie andere Menschen auch, selbstbestimmt in individuellen, gemeindeintegrierten Wohnformen soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben. Auch stationäre Angebote sollen diesen Grundsätzen entsprechen. In Hof werden diesen Menschen eine Vielzahl von Wohnmöglichkeiten geboten, wie z.B. Wohnheimgruppen & ambulant betreute Wohngruppen für erwachsene, behinderte Menschen.

Träger:
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Stadt und Landkreis Hof e. V.
Am Lindenbühl 10
95032 Hof
Telefon: 09281/7552-0
Fax: 09281/54193
E-Mail: www.lebenshilfe-hof.de
Wohnheimgruppen:
- Oelsnitzer Str. 11
95028 Hof
- Sand 7
95028 Hof
- Yorckstr. 26
95030 Hof
- Hauptmannsweg 1
95028 Hof
Wohnbereichsleiter:
Klaus Herold
Telefon: 09281/1441848
Fax: 09281/1441849
E-Mail: lh-wohngruppen(at)freenet.de
Fachdienst Wohnbereich:
Daniel Diezel
Telefon: 09281/1441853
E-Mail: diezel.wohngruppen(at)gmx.de
Ambulant betreute Wohngruppen:
- Blücherstr. 20
95030 Hof
- Schillerstr. 58
95028 Hof
- Mühlberg 19
95028 Hof
Leitung AUW
Roland Spranger
Telefon: 09281/1407145
E-Mail: leitung-auw@freenet.de
Geo-Fischer-Stiftung
Förderung geistig oder körperlich behinderter Kinder
Die Stiftung dient der Förderung geistig oder körperlich behinderter Kinder, die in der Stadt Hof leben. Sie gewährt Zuwendungen an Vereinigungen, die sich satzungsgemäß der Fürsorge für körperlich oder geistig behinderte Kinder widmen.
Im Einzelfall können Heilbehandlungen oder Pflegemaßnahmen einschließlich stationäre Behandlungen, notwendige Transportkosten sowie Beschaffung erforderlicher Behandlungsgeräte und Hilfsmittel, voll- bzw. teilfinanziert werden.
Der Förderantrag für Kinder und Jugendliche bis zu einem Höchstalter von 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Hof kann das ganze Jahr über gestellt werden. Es wird jedoch zum 31.03. des Jahres über die Verteilung der Gelder entschieden und evtl. noch einmal am 30.09., wenn noch Stiftungsgelder zur Verfügung stehen. Die Antragstellung ist durch den Erziehungsberechtigten erforderlich.
Mehr Informationen erteilt das Amt für Jugend und Soziales
Frau Sandra Fischer
Klosterstr. 23
95028 Hof
Telefon:
09281 815 1261.
Förderantrag
