Zum Hauptinhalt springen

Schulden; Beratung

Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise wenn

  • dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
  • das Konto des Öfteren überzogen ist,
  • erste Mahnungen von Gläubigern eingehen.

Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebots erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinausgezögert werden.

Bitte erkundigen Sie bei Ihrer Beratungsstelle, welche Formulare Sie benötigen.

Die Beratung ist kostenfrei.

Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.

Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.

Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe

  • zum Teil durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen,
  • in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.

- Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären. Das sind zum Beispiel:

  • Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
  • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
  • Bescheide
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Mahnungen und aktuelle Forderungsaufstellungen
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
  • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
  • Antrag auf Mietschuldenübernahme
  • Antrag auf Kontopfändungsschutz
  • Nachweis anhängiger Strafverfahren

Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.

Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.

Ratsuchende müssen bereit sein,

  • alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
  • den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
  • notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.

Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.

Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.

Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Für Sie zuständig:

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Hausanschrift


Postanschrift


Telefon

Telefax

E-Mail

Webseite
http://www.stmas.bayern.de/schuldnerberatung/index.php#sec8

Stadt Hof - Sachgebiet Soziale Leistungen und Hilfen

Hausanschrift

Schloßgasse 7
95028 Hof

Postanschrift

Postfach 1665
95015 Hof

Telefon
+49 9281 815-1250

Telefax
+49 9281 815-1199

Sicheres Kontaktformular
Ihr Kontakt mit der Behörde, aber sicher!

E-Mail
soziales@stadt-hof.de

Webseite
https://www.hof.de

Neuigkeiten

Auf dem Bild sind drei Personen zu sehen. Auf einem Tisch vor ihnen stehen Bücher.

Autor Nils Pickert hat im Rahmen der Hofer Frauentage aus seinem Buch „Prinzessinnenjungs" gelesen.

Informieren Sie sich in der Leitstelle Pflege Hofer Land über verschiedene Möglichkeiten der barrierefreien Wohnraumgestaltung, nützliche Hilfsmittel…

Der Brunnen vor dem Hofer Rathaus erstrahlt nun auch in österlichem Glanz.

Über 140 Kinder des Montessori-Kinderhauses rufen Wasser marsch!

Die Stadt Hof wendet sich erneut mit einem offenen Brief an das Sozialministerium, um die Situation in Hof weiter zu verbessern.

Tratzmueller Thiemo

Thiemo Tratzmüller

Fachbereich Jugend und Soziales

Schloßgasse 7

95028 Hof

09281 815 0