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Bürgerversammlung

Ein Klassiker der Bürgerbeteiligung

In Bayern muss der erste Bürgermeister (Oberbürgermeister) einmal jährlich, auf Verlangen des Stadt- oder Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung einberufen. Sie muss dann innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn 2,5 % - 5 % (Gemeinde >10000 Einwohner) der Gemeindebürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall jedoch kann die Versammlung nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister (Oberbürgermeister) oder ein von ihm bestellter Vertreter.

Wer darf mitreden?

Bei der Bürgerversammlung ist jeder Bürger der Gemeinde berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.

Wie erfahre ich, wann die nächste Versammlung stattfindet?

Aktuelle Einladungen zur nächsten Bürgerversammlung werden auf dieser Seite und in den lokalen Medien, sowie unserem Facebook- und Instagram-Kanal veröffentlicht. Darüber hinaus gibt der Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation Auskunft über die nächste Veranstaltung. 
 

Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation

+49 (0)9281 815 1116

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