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Wohngeld-Plus-Gesetz

Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann das Wohngeld Plus auch bei der Wohngeldstelle der Stadt Hof beantragt werden.

Bereits jetzt ist die Belastung durch die Wohnkosten bei vielen Menschen hoch. Die stark gestiegenen Energiepreise haben diese noch verschärft. Daher hat sich die Bundesregierung entschieden, mit dem "Wohngeld Plus" eine starke Entlastung bei den Wohnkosten auf den Weg zu bringen.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Wohngeldberechtigten in Deutschland von rund 600.000 auf zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Verdreifachung und die damit eingehergehende deutliche Zunahme an Anträgen wird auch für die Wohngeldbehörde der Stadt Hof eine enorme Herausforderung bedeuten. Bereits im Vorfeld hat die Stadt Hof auf mögliche Wartezeiten reagiert und im Rahmen des Nachtragshaushalts zwei neue Stellen geschaffen, die ab Januar 2023 besetzt sind, sodass der Fachbereich mit entsprechendem Personal ausgestattet ist. Die zwei Vollzeitstellen werden sich ausschließlich mit der Bearbeitung der Wohngeldanträge befassen.

 

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss) dann geleistet, wenn nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können. Zum Kreis der Berechtigten können neben Geringverdienern auch Rentnerinnen und Rentner, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten– und Pflegeheimen, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gehören. Keinen Wohngeldanspruch haben u. a. Personen, die Grundsicherung nach dem SGB II (neu: Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ausbildungsförderungshilfen erhalten.

 

Erstmalig Bezuschussung von Heizkosten

Mit dem neuen Wohngeld Plus werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Damit die Verwaltung keine Heizkostenabrechnungen prüfen muss, geschieht dies in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Im Durchschnitt eines Ein-Personen-Haushalts im Wohngeld führt dies allein zu rund 60 € und im Durchschnitt eines 4-Personen-Haushalte zu rund 100 € mehr Wohngeld pro Monat. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst. Insgesamt wird das Wohngeld im Durchschnitt aller bisherigen Empfänger im Zusammenspiel aller Reformbausteine – Heizkostenkomponente, Klimakomponente und allgemeine Leistungserhöhung – mehr als verdoppelt. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben.

 

Wohngeldantrag und Ansprechpartner bei der Stadt Hof

Das Wohngeld-Plus-Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann das Wohngeld Plus auch bei der Wohngeldstelle der Stadt Hof beantragt werden. Hierzu ist entweder ein schriftlicher Antrag oder ein digitaler Antrag erforderlich.

Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, sich vor der Antragstellung telefonisch zu ihrem Wohngeldantrag und den erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Am Telefon erfolgt eine Beratung und ggf. der Hinweis auf andere Sozialleistungsansprüche.

Kontakt:

Stadt Hof - Wohngeld, Wohnungsbindung

Hausanschrift

Schloßgasse 7
95028 Hof

Telefon

+49 9281 815-1215

Telefax

+49 9281 815-1199

E-Mail

wohnungsangelegenheiten(at)stadt-hof.de


Weitere Informationen zum Wohngeldantrag, zur Kontaktaufnahme und Ansprechpartnern sowie die zur Antragstellung benötigten Formulare werden auf der Internetseite der Stadt Hof zur Verfügung gestellt.

Link zur Homepage: https://www.hof.de/rathaus-service/soziales/informationen-w

Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind und Wohngeld oder Lastenzuschuss erhalten, bekommen das Wohngeld Plus automatisch im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums ohne gesonderten Antrag überwiesen. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind zudem weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht veröffentlicht.