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Verteilung von Stiftungserträgen aus der Geo-Fischer-Stiftung

Die Geo-Fischer-Stiftung fördert jedes Jahr geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuschüsse, die die Stiftung verteilt, die für Hofer Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zur Verfügung stehen, können bei der Stadt Hof beantragt werden.

Förderung von geistig und körperlich behinderten Kindern

Die Geo-Fischer-Stiftung fördert geistig und körperlich behinderte Kinder mit Zuschüssen zu Heilbehandlungen oder Pflegemaßnahmen. Beispielsweise werden Optikerrechnungen, der behindertengerechte Umbau von Autos oder Reittherapien unterstützt. Auch für 2021 steht ein Geldbetrag bereit, der laut Satzung der Stiftung für Zuschüsse ausgegeben werden kann.

Förderanträge für Kinder und Jugendliche bis zum Höchstalter von 18 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Hof können bei der Stadt Hof – Fachbereich Jugend und Soziales –, Klosterstraße 23, zu Händen Frau Fischer, gestellt werden.

Den Antrag finden Sie auch hier auf unserer Homepage.

Weitere Auskünfte erteilt das Stadtjugendamt unter der Rufnummer 09281 / 815 1261.