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Digitales Rathaus

Verbundpass fürs kommende Schuljahr beantragen

Kulanzregelung bis 30. September

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG STADT UND LANDKREIS HOF

Das neue Schuljahr steht bevor. Die Verantwortlichen für die Schülerbeförderung in Stadt und Landkreis Hof erinnern daher nochmals daran, den Verbundpass für das kommende Schuljahr 2025/26 zu beantragen, sofern nicht bereits geschehen.

Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel auf dem Schulweg nutzen, wird auch im kommenden Schuljahr wieder das 365 €-Ticket ausgegeben. Der dafür notwendige Verbundpass muss selbstständig beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) über das Schulportal „VGNsmaxi“ (https://smaxi.vgn.de) beantragt werden. Die Wertmarken werden zu Schuljahresbeginn über die Schule ausgegeben.

Wie nun mitgeteilt wurde, gilt für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, welche noch keinen Wertmarkenbogen beantragt oder erhalten haben, dieses Jahr eine Kulanzregelung bis 30.09.2025. Während des Kulanzzeitraums genügt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Schulweg, innerhalb des VGN-Verbundgebiets, das Mitführen des Verbundpasses.

Infos zur Beantragung

Der Verbundpass ist immer ein Jahr gültig und muss dann neu heruntergeladen bzw. neu beantragt werden. Daher wird Eltern und Schülern geraten, rechtzeitig das Ablaufdatum des bisherigen Verbundpasses zu kontrollieren und sich nötigenfalls um einen neuen Pass zu kümmern.

Für die Beantragung gilt:
•    Der Antrag kann kostenfrei über das neue Schulportal „VGNsmaxi“ eingereicht werden. Hier geht’s zur Registrierung: smaxi.vgn.de
•    Nach Vollendung des 15. Lebensjahres wird eine Schulbescheinigung benötigt, welche ganz einfach über das Portal hochgeladen werden kann unter www.vgn.de/media/nachweisformular-ausbildung.pdf. Die Schulbescheinigung muss von der Schule bestätigt werden. Alternativ kann auch eine eigene Schulbescheinigung der Schule eingereicht werden. 
•    Nach erfolgreicher Beantragung kann der Verbundpass ausgedruckt werden und mit der ausgegebenen Wertmarke zusammengefügt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der bisherige Verbundpass automatisch verlängert, wenn der alte Verbundpass bereits über „VGNsmaxi“ beantragt wurde. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 15 Jahre alt
- Es wird höchstens die 10. Jahrgangsstufe besucht
- Es findet kein Wechsel der Ausbildungsrichtung statt

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Verbundpass automatisch für das nächste Schuljahr verlängert und kann auf „VGNsmaxi“ (https://smaxi.vgn.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden (unter „meine Anträge“ im Reiter „geprüft“). Dieser steht ab 60 Tagen vor Schulbeginn zur Verfügung. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wird, muss ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr gestellt werden.

Die Schülerbeförderung (Kostenfreiheit des Schulwegs) kann mit dem Beförderungsantrag online beantragt werden.
Der Antrag für die Schülerbeförderung für die Stadt Hof ist zu finden unter www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp und der Antrag für den Landkreis Hof unter www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp. Der Antrag ist von der Schule schriftlich zu bestätigen.


Ansprechpartner für die Schülerbeförderung bei Stadt und Landkreis Hof

Stadt Hof
Die Ansprechperson für Schülerbeförderung im Fachbereich Schulen und Sport ist erreichbar 09281/815-0 sowie unter der E-Mail-Adresse bafoeg@stadt-hof.de .

Landkreis Hof
Das Team Schülerbeförderung am Landratsamt erreichen Sie unter Telefon 09281/57-252, 09281/57-253, 09281/57-457 und per E-Mail an schuelerbefoerderung@landkreis-hof.de.

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