Petit Paris – Weiteres Vorgehen
Die Stadt Hof hat das Gebäude im April 2024 aus Sicherheitsgründen teilweise abtragen lassen. Die CSU-Fraktion hatte in einem Antrag die vollständige Beseitigung des Gebäudes gefordert. Doch diese ist derzeit rechtlich nicht möglich, da die Stadt an diesem Privateigentum nur Maßnahmen durchführen darf, die unmittelbar zur Beseitigung einer Gefahrenlage erforderlich sind.
Das Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Nachdem der Eigentümer die Mängel trotz wiederholter Aufforderung nicht fristgerecht beseitigte, ließ die Stadt Hof die erforderlichen Maßnahmen durchführen, um die Gefahrenlage zu entschärfen. Die oberen Stockwerke wurden abgetragen und sämtliche Zugänge verschlossen, sodass Gehweg und Straße wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Aktuell bestehen keine sicherheitsrelevanten Gefahren mehr.
Die Stadt hat über einen längeren Zeitraum immer wieder den Dialog mit dem Eigentümer gesucht; dieser jedoch reagiert nicht.
Die entstandenen Kosten für die durchgeführten Maßnahmen wurden dem Eigentümer mittels eines Leistungsbescheids in Rechnung gestellt. Das Gerichtsverfahren dazu ist noch nicht abgeschlossen.
Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens schließt sich die Prüfung der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens an. Sofern und soweit dann die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren vorliegen und es im Ergebnis überhaupt erfolgsversprechend ist, kann ein solches Verfahren eingeleitet werden.
„So könnte es zu Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen kommen. Es ist jedoch nicht absehbar, ob durch einen Eigentümerwechsel überhaupt eine Verbesserung erfolgt. Die Stadt Hof beabsichtigt derzeit auch nicht, das Gebäude selbst zu kaufen“, so Oberbürgermeisterin Eva Döhla. Der Eigentümer schließt einen einvernehmlichen Verkauf des Objektes ebenfalls aus.