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Digitales Rathaus

Nächste Schritte im Wildgänsemanagement

Maßnahmenplan wurde erarbeitet.

Um den Herausforderungen rund um den zunehmenden Gänsebestand am Untreusee entgegenzuwirken, ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten ein Maßnahmenplan erarbeitet worden, der aus Bejagung, Gelegebehandlung, Fütterungskontrolle sowie Vergrämung besteht.

 

Verlängerte Bejagung ermöglicht

Zur gezielten Reduktion des Gänsebestands wurden Anträge zur Aussetzung bzw. Verkürzung der Schonzeiten gestellt. Für das Stadtgebiet liegt bereits eine gebietsbezogene Zustimmung vor. Somit wird eine Bejagung über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglicht. Darüber hinaus ist eine gesetzliche Änderung auf bayerischer Ebene zu erwarten, welche zusätzliche Handlungsspielräume schaffen wird.

Es wird eine Informationsveranstaltung für die Jägerinnen und Jäger geben, um eine fachlich fundierte und rechtssichere Bejagung durchführen zu können. Eine Bejagung erfolgt lediglich im Umfeld des Sees auf dahinter liegenden Flächen.

 

Gelegebehandlung im Frühjahr

Auch die Gelegebehandlung wird ein Element des Wildgänsemanagements sein. Im Frühjahr wird der Wildgansmanagement-Beauftragter des Landkreises Lichtenfels, Martin Goller, eine Gelegebehandlung vornehmen. „Er begleitet bereits den gesamten Prozess bei der Stadt Hof und bringt viel Erfahrung mit“, begründet Bernd Bernhuber, Fachbereichsleiter für Tiefbau und Grünanlagen. Es ist auch angedacht, dass städtische Mitarbeitende eine Schulung besuchen, um künftig eine notwendige Gelegebehandlung selbst durchführen zu können.

 

Konsequentere Kontrolle des Fütterungsverbots

Grundsätzlich ist das Füttern der Wildgänse am Untreusee verboten. Der kommunale Ordnungsdienst wird seine Präsenz am Untreusee erhöhen und verstärkt die Einhaltung des Fütterungsverbotes überwachen. Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden künftig strikter geahndet.

 

Vergrämung durch Zäune am Ufer

Die bisherigen Zäune zur Vergrämung werden auch in diesem Jahr wieder aufgestellt. Damit diese Zäune ihre volle Wirkung entfalten, müssen diese direkt an den Wasserlinien errichtet werden.

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