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Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz - Verdreifachung der Anträge

Aktuell nutzen viele Rentnerinnen und Rentner die vorhandene Möglichkeit noch nicht und beantragen kein Wohngeld.

Die Mietkosten steigen, die Energiekosten steigen, viele Seniorinnen und Senioren im Hofer Land stehen durch niedrige Renten, niedrige Einkommen vor schwierigen finanziellen Herausforderungen.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz versucht der deutsche Staat Unterstützung zu leisten. Aktuell nutzen viele Rentnerinnen und Rentner die vorhandene Möglichkeit noch nicht und beantragen kein Wohngeld. Die Angst vor dem Antrag, die Scham vor dem Weg zum „Amt“, manchmal auch die Fehleinschätzung der Möglichkeiten oder die fehlende Unterstützung bei Fragen bremst oftmals die Bürgerinnen und Bürger zur Beantragung des Wohngeldes. Der Seniorenrat der Stadt Hof möchte berechtigte Seniorinnen und Senioren, Familien, Singles und Paare ermutigen, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Nach aktuellen Auswertungen haben schon viele Menschen Anträge auf Wohngeld gestellt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 871 Wohngeldanträge bei der Stadt Hof gestellt. Für die ersten zwei Monate des Jahres 2023 belaufen sich die Anträge auf 389. Bei den Zahlen handelt es sich jeweils um Neu- und Weiterbewilligungsanträge.

Die deutliche Zunahme an Anträgen wird auch für die Wohngeldbehörde der Stadt Hof eine enorme Herausforderung bedeuten. Bereits im Vorfeld hat die Stadt Hof auf mögliche Wartezeiten reagiert und im Rahmen des Nachtragshaushalts zwei neue Stellen geschaffen, die seit Januar 2023 besetzt sind. Trotz der personellen Aufstockung sind längere Wartezeiten bei der Entscheidung über Wohngeldanträge nicht ausgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

 

Was ist das Wohngeld-Plus-Gesetz?

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten, die Leistung kann bei der Wohngeldstelle der Stadt Hof beantragt werden. Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind und Wohngeld oder Lastenzuschuss erhalten, bekommen das Wohngeld Plus automatisch im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums ohne gesonderten Antrag überwiesen. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

 

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss) dann geleistet, wenn nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung steht, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können. Zum Kreis der Berechtigten können neben Geringverdienern auch Rentnerinnen und Rentner, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten– und Pflegeheimen, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gehören.

 

Erstmalig Bezuschussung von Heizkosten

Mit dem neuen Wohngeld Plus werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst. Damit die Verwaltung keine Heizkostenabrechnungen prüfen muss, geschieht dies in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Im Durchschnitt eines Ein-Personen-Haushalts im Wohngeld führt dies allein zu rund 60 € und im Durchschnitt eines 4-Personen-Haushalts zu rund 100 € mehr Wohngeld pro Monat. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst.

 

Wohngeldantrag und Ansprechpartner bei der Stadt Hof

Wohngeld kann bei der Wohngeldstelle der Stadt Hof beantragt werden. Hierzu ist entweder ein schriftlicher Antrag oder ein digitaler Antrag erforderlich. Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, sich vor der Antragstellung telefonisch zu ihrem Wohngeldantrag und den erforderlichen Unterlagen zu informieren. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Es gibt eine extra eingerichtete Hotline für Wohngeld unter: 09281 815-7997 (zu den üblichen Sprechzeiten).
Am Telefon erfolgt eine Beratung und ggf. der Hinweis auf andere Sozialleistungsansprüche. Gern schicken wir Ihnen im Anschluss einen Wohngeldantrag und eine Übersicht der benötigten Unterlagen zu. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag online auszufüllen und auszudrucken oder gleich online zu stellen.

Wohngeldanträge mit den entsprechenden Unterlagen können in den Briefkasten der Stadt Hof, Klosterstraße 3, eingeworfen werden. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Dies hat den Vorteil, dass Wartezeiten vermieden, Anliegen effektiver bearbeitet und Mindestabstände eingehalten werden können.

 

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

 

Kontakt Wohngeldstelle Stadt Hof:

Stadt Hof - Wohngeld, Wohnungsbindung

Hausanschrift

Schloßgasse 7
95028 Hof

 

Telefon-Hotline: +49 9281 815-7997

Telefax:        +49 9281 815-1199

E-Mail:          wohnungsangelegenheiten(at)stadt-hof.de

 

Weitere Informationen zum Wohngeldantrag, zur Kontaktaufnahme und Ansprechpartnern sowie die zur Antragstellung benötigten Formulare werden auf der Internetseite der Stadt Hof zur Verfügung gestellt: https://www.hof.de/rathaus-service/soziales/informationen-w