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Digitales Rathaus

Fassade Freiheitshalle – Außergerichtliche Einigung

Die Stadt Hof erhält Schadenersatz in Höhe von 4,5 Mio. Euro.

Das langjährige Beweissicherungsverfahren hinsichtlich der Fassade der Freiheitshalle ist nach fast 12 Jahren durch eine außergerichtliche Einigung abgeschlossen worden.

Der Verfahrenswert betrug Anfang Juli 2024 die Summe von 1,78 Mio. Euro. Ein endgültig abschließendes Gutachten des Sachverständigen lag und liegt nicht vor. Nun haben die Stadt Hof und die Architektengemeinschaft in dem Klageverfahren hinsichtlich des Architektenhonorars aufgrund einer außergerichtlichen Einigung einen Vergleich abgeschlossen. Die Stadt Hof hat einen pauschalen Abgeltungsbetrag als Schadenersatz in Höhe von 4,5 Mio. Euro netto erhalten. Damit ist das Verfahren mit den Architekten abgegolten.

Der interne Prozess zum weiteren Vorgehen ist noch nicht abgeschlossen, sodass aktuell noch keine Aussage über die Auswirkungen getroffen werden kann. Auch die Frage, wie eine mögliche Neu-Installation aussehen kann, bedarf noch weiterer Abstimmung.

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