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Corona-Regelung beim Besuch städtischer Dienststellen

Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen legt die Stadt Hof fest, dass Bürgerinnen und Bürger ab sofort bei unbedingt notwendigen Besuchen städtischer Dienststellen durchgehend eine FFP2-Maske tragen müssen.

Besuche städtischer Dienststellen nur mit vorherigem Termin möglich

Die Arbeitsplätze mit öffentlichem Kontakt sind nach Möglichkeit mit Plexiglasscheiben ausgestattet. Es ist oberstes Ziel der Stadt persönliche Kontakte und damit die Übertragungsmöglichkeiten des Virus zu vermeiden. In dringenden Fällen sind wir jedoch persönlich erreichbar. Die Stadtverwaltung bittet vor einem persönlichen Besuch zu prüfen, ob dieser zwingend erforderlich ist, oder ob die Anliegen auch telefonisch, elektronisch oder schriftlich erledigt werden können. Einige Amtshandlungen erfordern jedoch weiterhin das persönliche Erscheinen – hierfür ist ab sofort grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Besuche sind ab sofort grundsätzlich nur mit vorherigem Termin möglich

Dies gilt insbesondere für den Bereich des Bürgerzentrums. Seit Anfang des Jahres können Bürgerinnen und Bürger ihre Termine im Bürgerzentrum auch online planen. Dafür steht die Website https://termine-reservieren.de/termine/hof/ bereit. Personen unter Quarantäne dürfen keine Behördengänge vornehmen. Zudem werden Bürgerinnen und Bürger, die sich krank fühlen, eindringlich gebeten, Behördengänge zu unterlassen. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch auch die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Aktuelle Informationen finden Sie hier