Böllerverbot in der Stadt Hof zu Silvester

Die Stadt Hof hat in einer Allgemeinverfügung erlassen, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2024, 22:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 03:00 Uhr das Mitführen, Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen der Hofer Kernstadt untersagt ist.
Hintergrund dieser Regelung sind die erheblichen Gefahren, die in der Silvesternacht 2023/2024 durch das Abbrennen von Feuerwerk entstanden sind, darunter Verletzungen und Störungen der Rettungswege. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Hier gilt die Regelung
- Lorenzstraße bis einschließlich zur Hausnummer 9
- Bernhard-Lichtenberg-Platz
- Sonnenplatz
- Verbindungsweg zwischen Bismarckstraße und Lorenzstraße
- Bismarckstraße vom Sonnenplatz bis nach Einmündung des Verbindungsweges zur Lorenzstraße bei Bismarckstraße 1
- Luitpoldstraße ab Marienkirche bis zur Kreuzung mit der Marienstraße einschließlich Verbindungsweg zur Kreuzsteinstraße
- Kreuzsteinstraße zwischen Altstadt und Kreuzung mit der Marienstraße
- Altstadt
- Oberer Torplatz
- Poststraße bis einschließlich zur Hausnummer 6